Nur noch bis 28. Februar, dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune (etwa von Efeu bewachsene Hauswände) und Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, geschnitten werden. Ab dem 1. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses und aus Gründen der Verkehrssicherheit erlaubt. Die Schonzeit geht bis zum 30. September. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz.
Die Schonzeit gilt vor allem dem Grundschutz wilder Tiere und Pflanzen.
Hecken sind Nist-, Rückzugs- und Durchzugsort sowie Nahrungsraum. Werden Pflanzen von Vögeln häufig angeflogen und befinden sich dort bebrütete Nester, sind auch die zulässigen Pflegeschnitte sofort
einzustellen. Grundsätzlich unterliegen dem ganzjährigen Schutz Bäume mit Greifvogelnestern. Darüber hinaus sind die Vorschriften zum Schutz der Lebensstätten der besonders geschützten Tierarten zu
beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auch während der Schonzeit das Roden und Abschneiden erlaubt werden. Ein formloser Antrag per E-Mail kann an das Ressort Umweltschutz gestellt werden.
Bei Zweifeln und Fragen wenden sich die Betroffenen an die Stadt, Ressort Umweltschutz, Tel: 563-5533; 563-4172).
Wer dagegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.
Die Wasseruhren werden ab diesem Jahr aus rechtlichen Gründen ausschließlich vom Verein beschafft.
Der Einbau und Ausbau wird vom Gärtner selbst organisiert.
Die Uhren müssen zwingend jeden Herbst in ! Frostfreien ! Räumen aufbewahrt werden.
Wem die Wasseruhr kaputtgefroren ist, melde sich bitte bei Kemal Avci oder Peter Elsner.
Für z.Zt. 55,-€ gegen Rückgabe der alten neue besorgen.
(aktualisierter Preis vom 13.12.22)
Mit dem anhaltend schönen Wetter erhöht sich die Brandgefahr auch bei uns in der Eigenen Scholle.
Wir weisen darauf hin, dass offene Feuer und Glut / Glutreste nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen.
Vermeiden Sie Funkenflug und sorgen Sie bereits bevor die Wurst auf dem Grill liegt für Löschmöglichkeiten.
Ansonsten wünschen wir Ihnen und uns eine unbeschwerliche Gartensaison mit weiterhin sonnigem Wetter.
Gartenmitglieder sind nicht berechtigt Sperrmüll an die Straße zu stellen!
Außer, sie zahlen Grundsteuer B für Ihren Garten.
Das sind nur wenige.
Schon seit Jahren ist dies immer wieder Thema im Verein!!!
Grundsteuer B zahlende Mitglieder müssen zudem ihren Sperrmüll beim Vorstand anmelden, damit dieser an die Stadt weitergeben kann, dass es mit dem Müllberg an der Straße seine Richtigkeit hat.
Der Vorstand
Die braunen Tonnen sind nun komplett mit gelben Ziffern beschriftet.
Hiermit ist es also ausgeschlossen, daß es zu Verwechslungen kommen kann.
Sollte die Markierung schadhaft sein / werden, bitte beim Vorstand oder den Beisitzern Bescheid geben.
Es wird dann für Ersatz gesorgt.
Bei der JHV kann die Biotonne bestellt werden.
Die Nutzung der Biotonne wird von der AWG kostenfrei angeboten. Die Biotonne wird,in der Gartensaison (nicht im Winter), alle 14 Tage geleert.
Über die Biotonne können entsorgt werden:
Baumnadeln, Blumen (verwelkt), Eierschalen, Gemüseabfälle (roh),Kaffeesatz, -pads, Teebeutel, -reste, Kartoffelschalen, Laub, Moos, Obstschalen und –kerne, Rasenschnitt, Salatabfälle, Strauch- und
Baumschnitt zerkleinert, Wildkräuter,…
Das darf nicht in die Biotonne:
Essensreste (gekocht), Fischreste, Fleischreste, Kleintierstreu, Käserinden, Katzenstreu, Papier, Altpapier, Pflanzen (von Schädlingen und Krankheiten befallen),…
Die Tonnen werden vom Verein bestellt und personifiziert ausgegeben. Die Tonnen sind vom jeweiligen Vereinsmitglied eigenverantwortlich, nach den Vorgaben der AWG zu befüllen und bereitzustellen.
Die Tonnen dürfen frühestens um 15:00 Uhr des Tages vor der Leerung am Parkplatz bereitgestellt und müssen bis 19:00 Uhr am Tage der Leerung wieder abgeholt werden.
Parkende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Die Tonnen müssen im eigenen Garten gelagert werden, ein Abstellen in den Wegen ist nicht zulässig.
Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vereinbarung werden die Tonnen eingezogen!
Es ist hilfreich, den Boden der Biotonne mit einer Schicht Zeitungen oder Pappe auszulegen. Dadurch bleibt die Tonne relativ sauber und trocken und wird bei der Entleerung vollständig geleert Papier in kleinen Mengen verringert die Nässe in der Tonne, dadurch gärt es im Sommer nicht so stark und im Winter friert der Inhalt der Tonne nicht am Rand fest.
Allerdings darf die Biotonne nicht zur Altpapiertonne werden!
An den Recyclinghöfen werden nach wie vor Gartenabfälle entgegen genommen!
Die von der AWG eingesammelten Bioabfälle werden zur Kompostierungsanlage der Gesellschaft für Kompostierung und Recycling mbH (GKR) nach Velbert gefahren. Den dort gewonnenen Kompost können Sie für Ihren Garten an unseren Recyclinghöfen gegen ein geringes Entgelt abholen.
Neue Tonnen können zum April eines jeden Jahres beim Vorstand bestellt werden.